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Immobilienbewertung &
Verkehrswertgutachten

Verkehrswertermittlung nach § 194 Baugesetzbuch (BauGB) sowie Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV)
Immer wenn es darum geht, den objektiven Wert einer Immobilie zu bestimmen, ist ein Gutachten eines Sachverständigen erforderlich. Die häufigsten Gründe sind:

– Kauf / Verkauf
– Vermögensfeststellung / Steuerliche Bewertung
– Erbauseinandersetzung
– Scheidung

Um den Marktwert / Verkehrswert eines Grundstücks bzw. einer Immobilie zu ermitteln, ist ein Gutachten nach § 194 BauGB notwendig. In diesem Gutachten werden viele Faktoren betrachtet, wie der Immobilienmarkt, die Lage des Grundstücks sowie die rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten. Wobei die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) grundsätzlich drei gesetzlich geregelte Bewertungsverfahren vorsieht: Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren und Sachwertverfahren. Eine Ortsbesichtung ist bei jedem Verfahren erforderlich.

Aufgrund langjähriger praktischer Erfahrungen und Weiterbildungen, für die Immobilienbewertung unter anderem bei EIPOS, können die unterschiedlichsten Sachverhalte berücksichtigt werden. Für die Verkehrswertermittlung stehen mir umfangreiche Literatur und Datenbanken zur Verfügung (z.B. das Wertermittlungsportal von Reguvis und Beck-Online).
Daneben arbeite ich eng mit Fachleuten aus dem wirtschaftlichen, steuerlichen und technischen Bereich (Architekten, Bauingenieuren und Technikern) zusammen.

Wie lange dauert die Gutachtenerstellung?
Eine feste Aussage kann hier nicht getroffen werden. Dies hängt vor allem davon ab, wie schnell die benötigten Unterlagen von Ihnen zur Verfügung gestellt werden und wie schnell die Ortsbesichtigung durchgeführt werden kann. In einigen Fällen ist es notwendig weitergehende Recherchen, z.B. im Grundbuchamt, zu betreiben.

Welche Unterlagen sind notwendig?
Keine Sorge – auch hier unterstütze ich Sie. Ich kann die Unterlagen für Sie von öffentlichen Stellen, wie z.B. dem Bauamt, Grundbuchamt oder Vermessungsamt einholen.

Von hoher Relevanz sind vor allem die Bauunterlagen (Bauzeichnungen, Baubeschreibung, Flächenberechnungen und die Genehmigung). Darüber hinaus ist ein aktueller und vollständiger Grundbuchauszug sowie ein Auszug auf dem Liegenschaftskataster erforderlich. Auch der Energieausweis spielt in der Bewertung von Immobilien eine Rolle. Eine Aufstellung über Reparatur- und Instandsetzungsmaßnahmen der letzten 15 Jahre ist sinnvoll.

Sie erhalten nach dem ersten Beratungsgespräch eine Checkliste sowie dem unverbindlichen Angebot.

Bei vermieteten Objekten sind Kopien der bestehenden Mietvertrage sowie eine Aufstellung über aktuelle Mieterträge nebst Bewirtschaftungskosten vorzulegen.

Bei Teil- bzw. Wohnungseigentum ist zusätzlich erforderlich:
– Teilungserklärung mit Aufteilungsplan
– Abgeschlossenheitsbescheinigung
– Unterlagen über die Höhe der Instandhaltungsrücklagen
– Aktueller Wirtschaftsplan
– Kopie der Beschlusssammlung

Wieviel kostet das Gutachten?

Die Preisgestaltung erfolgt fair und transpararent zu einem garantierten Festpreis.

Wie wird das Gutachten zugestellt?
Entweder erfolgt die Übergabe des Gutachtens persönlich oder per Post / Paket mit Sendungsverfolgung. Auch nachdem Sie das Gutachten erhalten haben, stehe ich weiter an Ihrer Seite um Fragen zu klären.

Ich berate Sie gerne, rufen Sie mich gerne an, schreiben mir eine E-Mail oder Whatsapp!
Sofern Sie mich telefonisch nicht sofort erreichen können, rufe ich Sie umgehend zurück!

Immobilienbewertung Bayernweit
Aufgrund meiner besonderen Kenntnisse vor allem im Baurecht in Bayern, beschränke ich mich auf eine Bewertung der Immobilien in Bayern. Gleich ob in Oberbayern, Niederbayern oder Franken.
Ich biete die Immobilienbewertung bayernweit an.
Egal ob in den Landkreisen Altötting, Traunstein, Erding, Landshut, Pfarrkirchen, Berchtesgaden, München, Rosenheim oder in Regensburg, Hof, Aschaffenburg. Für Sie bin ich bayernweit unterwegs.

Hier erreichen Sie mich:

Telefon / Whatsapp

0176 8597 8393

Email

mm@melyarki.de

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