Unserer Expertise hilft Ihnen bei wichtigen (Lebens)entscheidungen
Sicherheit bei wichtigen Entscheidungen
Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist eine weitreichende Entscheidung. Wir unterstützen Sie mit einer umfassenden Immobilienbewertung und prüfen das Preis-Leistungs-Verhältnis genau. Unsere Kaufberatung gibt Ihnen Sicherheit und schützt Sie vor unangenehmen Überraschungen.
Als zertifizierte Sachverständige für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sind wir in der näheren Umgebung, insbesondere den Landkreisen Altötting, Mühldorf, Erding, Traunstein und Eggenfelden als Berater bei Transaktionen tätig.
Erst überprüfen – dann rechnen – dann kaufen.
Viele kaufen nur einmal in ihrem Leben eine Immobilie. Angesichts des aktuell üblichen Kaufpreisniveaus kann sich Unkenntnis oder Fehleinschätzung über die Qualität und den Wert einer Immobilie ungewollt zu einem teuren Risiko entwickeln. Lassen Sie daher einen neutralen, qualifizierten Sachverständigen ihre Wunschimmobilie vorab im Rahmen einer persönlichen Beratung „durchchecken“. Gerne besichtigen wir das Objekt zusammen mit einem Sachverständigen für Bauschäden.
Auf Basis der von Ihnen vorgelegten Unterlagen ist es schnell möglich, Ihnen zur Absicherung Ihrer Entscheidung beratend zur Seite zu stehen.
Die Kosten für eine entsprechende Beratung sind gering und lohnen sich bei einer solchen Investition auf jeden Fall – oder kaufen Sie ein gebrauchtes Auto ohne es vom Fachmann begutachten zu lassen?
Immobilienbewertung im Erbschaftsfall
Erbschaften mit Immobilienanteilen bringen oft Herausforderungen mit sich – besonders dann, wenn mehrere Erben beteiligt sind.
Solange der Nachlass nicht aufgeteilt ist, bleibt er gemeinschaftliches Eigentum aller Erben.
Ein Mitglied einer Erbengemeinschaft hat grundsätzlich das Recht, seinen Anteil zu verkaufen. Dabei tritt der Käufer jedoch nicht als unabhängiger Eigentümer auf, sondern übernimmt die Position des verkaufenden Erben innerhalb der Gemeinschaft. Diese besondere Situation schränkt die Verfügungsrechte des Käufers ein, da er weiterhin Teil der Erbengemeinschaft bleibt.
Daher werden in der Praxis die Erbanteile meist an andere Mitglieder der Erbengemeinschaft verkauft. Zudem haben diese ein gesetzliches Vorkaufsrecht: Sobald ein Mitglied seinen Anteil veräußern möchte, können die anderen innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntwerden der Verkaufsabsicht ihr Vorkaufsrecht ausüben.
Ein häufiger Streitpunkt in solchen Fällen ist die Bewertung des Erbanteils, da die Meinungen über dessen Wert oft weit auseinandergehen. Eine unabhängige und professionelle Immobilienbewertung durch einen Sachverständigen ist hier der Schlüssel: Sie liefert eine fundierte Grundlage, die sowohl von Käufern als auch Verkäufern akzeptiert werden kann. So unterstützen wir Sie dabei, Konflikte zu vermeiden und eine faire Lösung zu finden.
Für eine Bewertung im Erbschaftsfall bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:
– Professionelle Markteinschätzung (Kurzgutachten)
– Verkehrswertgutachten
Innerhalb einer Erbengemeinschaft kann auch ein Schiedsgutachten erstellt werden, um Streitigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten über den Wert von Nachlassgegenständen, insbesondere Immobilien, zu klären oder gar zu vermeiden. Ein Schiedsgutachten ist eine außergerichtliche Möglichkeit, einen neutralen und verbindlichen Wert durch einen Sachverständigen feststellen zu lassen. Voraussetzung ist, dass alle Erben der Beauftragung zustimmen und sich an das Ergebnis vorab binden. Es ist eine kostengünstige und zeitsparende Alternative zu gerichtlichen Verfahren.
Schenkung – vorweggenommene Erbfolge
Wer bereits zu Lebzeiten Vermögen übertragen möchte, nutzt häufig die sogenannte vorweggenommene Erbfolge. Dabei spielt die Immobilie oft eine zentrale Rolle – sei es als Wohnhaus, Mehrfamilienhaus oder Grundstück. Eine präzise Immobilienbewertung ist in diesem Zusammenhang unerlässlich.
Für die Berechnung der Schenkungsteuer ist der sogenannte gemeine Wert maßgeblich. Dieser entspricht in der Regel dem Verkehrswert gemäß § 194 BauGB. Eine sachverständige Bewertung schafft hier die notwendige Sicherheit – sowohl gegenüber dem Finanzamt als auch im Hinblick auf eine gerechte Aufteilung innerhalb der Familie.
Ein besonderer Aspekt bei der Bewertung ist der Bodenwert, der in vielen Fällen einen erheblichen Teil des Gesamtwerts ausmacht. Die Bodenrichtwerte werden von den örtlichen Gutachterausschüssen regelmäßig – meist im zweijährigen Turnus – aktualisiert. Wertsteigerungen können dazu führen, dass steuerliche Freibeträge schneller ausgeschöpft werden.
Da die persönlichen Freibeträge nicht automatisch an die Marktentwicklung angepasst werden, kann ein frühzeitiges Handeln steuerlich sinnvoll sein.
Auch die Entwicklungen am Immobilienmarkt – etwa durch Inflation, Zinsänderungen oder geopolitische Einflüsse – führen regional zu unterschiedlichen Wertentwicklungen, die bei einer Übertragung berücksichtigt werden sollten. Eine fundierte Bewertung zum richtigen Zeitpunkt kann helfen, Steuerlasten zu optimieren und Rechtssicherheit zu schaffen.
Unabhängige Bewertung in schwierigen Situationen
Eine Scheidung bringt nicht nur emotionale Belastungen mit sich, sondern wirft auch viele rechtliche und finanzielle Fragen auf. Insbesondere bei gemeinschaftlichem Immobilienbesitz ist der Zugewinnausgleich ein zentraler Punkt. Dabei ist es oft notwendig, den aktuellen Marktwert der Immobilie zu bestimmen – unabhängig davon, ob die Immobilie einem Partner gehört oder im gemeinsamen Eigentum ist.
Unsere Gutachten bieten eine klare, objektive Einschätzung, die Ihnen hilft, Verhandlungen sachlich zu führen und Streitigkeiten zu minimieren.
Die Zugewinnberechnung erfordert eine präzise Bewertung der Immobilie zu verschiedenen Zeitpunkten, z. B. zum Zeitpunkt der Heirat und zur Scheidung. Mit unserer langjährigen Erfahrung und tiefgehenden Marktkenntnis erstellen wir marktgerechte Gutachten, die Ihnen als verlässliche Grundlage dienen.
Um Kosten, Zeit und Nerven zu sparen, bietet sich ein Schiedsgutachten an.
Voraussetzung hierfür ist, dass beide Partner dem zustimmen.
• Einvernehmliche Vereinbarung: Beide Partner müssen sich darauf einigen, einen Sachverständigen mit der Erstellung des Schiedsgutachtens zu beauftragen. Diese Vereinbarung wird schriftlich in einer sogenannten Schiedsgutachtenabrede festgehalten.
• Verbindlichkeit: Die Parteien einigen sich vorab darauf, das Ergebnis des Schiedsgutachtens als verbindlich anzuerkennen. Damit wird der festgestellte Wert rechtsverbindlich für alle Beteiligten.
• Neutralität und Objektivität: Der beauftragte Sachverständige arbeitet unabhängig und unparteiisch, was Vertrauen schafft und den Konflikt entschärfen kann.
• Zeit- und Kostenersparnis: Im Vergleich zu einem gerichtlichen Verfahren ist ein Schiedsgutachten in der Regel schneller und günstiger.
Wir stehen Ihnen hier gerne beratend zur Seite.
Wie berechnet das Finanzamt den Wert einer Immobilie?
Bei Erbschaften oder Schenkungen ermittelt das Finanzamt den sogenannten „gemeinen Wert“ einer Immobilie nach standardisierten Verfahren. Es handelt sich hierbei um ein Massenverfahren, das nur Standardansätze berücksichtigt. Eine Besichtigung vor Ort durch das Finanzamt findet gerade nicht statt.
Da individuelle Besonderheiten der Immobilie – wie Lagequalität, Zustand, Modernisierungen oder Ausstattung – nicht ausreichend berücksichtigt werden, kann es in der Praxis zu einer überhöhten steuerlichen Bewertung und somit zu einer unnötig hohen Steuerlast kommen.
Daher stellt der Gesetzgeber dem Steuerpflichtigen frei, durch ein Gutachten eines nach DIN 17024 zertifizierten Sachverständigen einen niedrigeren Wert nachzuweisen.
Unser Büro verfügt über die erforderliche Zertifizierung nach DIN EN/ISO 17024 einer akkreditierten Stelle sodass unsere Gutachten beim Finanzamt eingereicht werden können.
Das Finanzamt ist jedoch nicht an den Wert im Gutachten gebunden. Das Gutachten wird vom Finanzamt inhaltlich geprüft und unterliegt der Würdigung des jeweiligen Finanzamts.
Wir prüfen für Sie – gerne in Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater – vorab den vom Finanzamt erstellten Bescheid und bewerten, ob eine Korrektur sinnvoll ist. Erfahrungsgemäß lassen sich die angesetzten Werte häufig um bis zu 30% reduzieren. Dies kann besonders bei hoch bewerteten Immobilien oder bei atypischen Objekten einen großen Unterschied machen.
Gerne beraten wir Sie und / oder Ihren Steuerberater bei dieser Fragestellung.
Kaufpreisaufteilung für Immobilien
Der Käufer einer Immobilie erwirbt im Rahmen des Gesamtkaufpreises einen Gebäudewert und einen Bodenwert. Der Gebäudewertanteil kann linear abgeschrieben werden, meist mit jährlich 2%. Je höher also der Anteil des Gebäudewerts am Gesamtkaufpreis umso höher sind die jährlichen Abschreibungsbeträge und damit die Steuervorteile.
Hierfür hat das Bundesfinanzministerium eine Arbeitshilfe entwickelt. Diese Arbeitshilfe ist ein typisierendes Massenverfahren. Eine Ortsbesichtigung findet nicht statt. Diese typisierenden Betrachtungen berücksichtigen daher oft nicht die individuellen Eigenschaften der Immobilie wie Lage, Zustand oder Ausstattung. Hier können sich gute Anhaltspunkte für eine Korrektur der Kaufpreisaufteilung ergeben.
Wir helfen Ihnen dabei, gegebenenfalls eine Korrektur vorzunehmen – für eine langfristige Renditeoptimierung Ihrer Immobilie.
Bei der Aufteilung des Kaufpreises in Gebäude- und Bodenwertanteile steht für Käufer häufig die steuerliche Optimierung im Vordergrund. Unsere Gutachten stellen sicher, dass der Gebäudeanteil realistisch und marktgerecht berechnet wird. Dadurch können Abschreibungsmöglichkeiten deutlich erhöht werden.
Vorab-Check zum Gebäude- und Bodenwertanteil.
Wir bieten Ihnen vor der Beauftragung an, dass wir den Sachverhalt vorab gegen ein geringes Honorar prüfen. Wir geben Ihnen eine Schätzung zu der voraussichtlichen erzielbaren Gebäude- und Bodenwertanteile an. Im Anschluss können Sie immer noch entscheiden, ob Sie uns beauftragen wollen. Das bereits gezahlte Honorar rechnen wir dann entsprechend an.
Gutachten für Vormundschafts- und Betreuungssachen
Personen, die unter gerichtlicher Betreuung stehen und auch Immobilieneigentümer sind, sind bei dessen Verwaltung oder Veräußerung dem gerichtlich bestellten Betreuer unterworfen. Dieser wiederum hat die Vorgabe im Falle einer z.B. aus finanziellen Gründen erforderlichen Veräußerung das Immobilieneigentum zu marktgerechten Konditionen zu veräußern. Die Vormundschaftsgerichte fordern dazu vor der Ermächtigung zum Verkauf die Feststellung des Verkehrswerts von einem unabhängigen Sachverständigen. Erst wenn das Vormundschaftsgericht dem gutachterlich festgestellten Verkehrswert zustimmt, kann eine Veräußerung erfolgen.
Wir bieten entsprechende Gutachten für Gerichte an. Kontaktieren Sie uns gerne für eine unverbindliche Beratung.
Gutachten für Gerichte
Bei Zwangsversteigerungen – sei es zur Auflösung von Eigentümergemeinschaften, zur Befriedigung von Gläubigeransprüchen oder im Rahmen von Teilungsverfahren – kommt dem Verkehrswertgutachten eine zentrale Bedeutung zu.
Gerichte beauftragen hierzu unabhängige und qualifizierte Sachverständige, um den Verkehrswert der Immobilie gemäß § 194 BauGB festzustellen. Das Gutachten bildet die Grundlage für die Festsetzung des gerichtlich festgestellten Verkehrswerts, der wiederum für Bieter, Gläubiger und Beteiligte von großer Relevanz ist.
Unsere gerichtlich beauftragten Gutachten zeichnen sich durch höchste Sorgfalt, Objektivität und Marktnähe aus. Sie ermöglichen eine realistische Einschätzung des Immobilienwerts und tragen damit zu einem geordneten und fairen Versteigerungsprozess bei.