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Bauordnungsrecht

Anders als das Bauplanungsrecht ist das Bauordnungsrecht Sache der jeweiligen Länder und Teil des Sicherheitsrechts. Auch heute spricht man noch von der „Baupolizei“. Es existiert zwar eine Musterbauordnung, diese ist jedoch nicht verbindlich und soll den Ländern lediglich als Blaupause dienen um ein möglichst einheitliches Bauordnungsrecht zu schaffen.

Das Bauordungsrecht regelt – vereinfacht gesagt – wie gebaut werden darf. Darüber hinaus wird in der Bauordnung das baurechtliche Verfahren geregelt.

In Bayern sind unter anderem folgende Vorschriften zu nennen:
Die Bayerische Bauordnung (BayBO) und folgende besonders wichtige Rechtsverordnungen:
Bauvorlagenverordnung (BauVorlV)
Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV)
Zuständigkeitsverordnung im Bauwesen (ZustVBau)
Sonderbauverordnungen (z.B. für Versammlungsstätten oder Beherbergungsbetriebe)

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